Hauptstrasse 41, 5600 St. Johann im Pongau
Gesellschaftsverträge
Die Gründung einer Firma geht mit vielen Chancen, aber auch mit vielen Risiken einher. Als Notar kennen wir diese besonders gut und informieren Sie gerne.
Wir übernehmen unter anderem die folgenden Aufgaben für Sie:
Unternehmensabsicherung/
Nachfolgeplanung
Wie im Privatbereich kann es auch im Unternehmen zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Diese können z.B. die Handlungsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder das Ableben eines Gesellschafters sein.
Für einen solchen Fall erstellen wir Vorsorgevollmachten für die Fortführung des Unternehmens, beraten und begleiten Sie in Nachfolgeprozessen und schaffen vorab die rechtliche Grundlage für die erfolgreiche Nachfolgeplanung.
Kaufverträge
Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen möchten, betreuen wir Sie gerne über den gesamten Prozess von der Angebotserstellung bis hin zur Grundbucheintragung.
Dies beinhaltet z.B.
Natürlich sind wir auch gerne bei Fragen zu Baurecht, Superädifikat oder Mietrecht (Mietverträge) für Sie da.
Kontaktieren Sie uns ebenfalls gerne, falls Sie eine Immobilie oder ein Grundstück verschenken möchten (siehe „Schenkungen und Übergaben“).
Ein häufiges Beispiel für eine Schenkung oder Übergabe ist, wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übergeben möchten.
In diesem Fall sollten Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Immobilie verschenken oder übergeben möchten.
Schenkung
Schenkung bedeutet, dass Sie die Immobilie an Ihre Kinder weitergeben, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.
Übergabe
Bei der Übergabe hingegen wird die Immobilie auch an die Kinder übergeben, jedoch zusätzlich eine Gegenleistung vereinbart. Dies kann zum Beispiel die weitere Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht oder Ähnliches sein.
Bevor Sie sich entscheiden ob Sie eine Schenkung oder Übergabe durchführen möchten, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Wir besprechen genau diese Themen mit Ihnen und setzen Ihren Schenkungs- oder Übergabevertrag auf.
Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
Natürlich denken Sie am Tag Ihrer Hochzeit noch nicht an das Thema Scheidung. Doch leider können weder Sie noch wir in die Zukunft blicken und wissen, was 5, 10 oder auch 30 Jahre nach der Hochzeit passiert.
Warum also nicht schon zu Beginn der Ehe vorsorgen?
Partnerschaftsverträge
Auch für Paare ohne Heiratsurkunde kann es sehr sinnvoll sein, Vereinbarungen zu treffen für den Fall einer Trennung. Dies kann besonders wichtig sein, da hier keine gesetzlichen Regelungen zutreffen.
Adoptionsverträge
Bei einer Adoption wird Ihr adoptiertes Kind einem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir beraten Sie umfassend über die weitreichenden Rechtsfolgen sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Adoption und erstellen alle erforderlichen Urkunden.
Vielleicht denken Sie bei „Vorsorge“ im rechtlichen Bereich als erstes an die Errichtung eines Testaments. Dabei gibt es eine Vielzahl von anderen Fällen, wo die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, für die Sie vorsorgen können.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient dazu, im Fall einer bestimmten Erkrankung konkrete medizinische Behandlungen ablehnen zu können. Patientenverfügungen werden immer in Kooperation mit einem Arzt (z.B. Ihrem Hausarzt) errichtet und elektronisch gespeichert. So kann jedes Krankenhaus Einsicht in Ihre Patientenverfügung nehmen und es ist somit dafür gesorgt, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollten Sie sich folgende Frage stellen:
Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst handlungsunfähig sind. Eine Handlungsunfähigkeit kann aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder auch eines Unfalles entstehen.
Existiert keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt, um sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.
Wir kümmern uns um:
In der Regel werden nachher Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit einer Spezialvollmacht ausgestattet. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will.
Fragen die Sie sich in Bezug auf das Erbrecht stellen sollten:
Testament
Testamente sind letztwillige Verfügungen, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientieren.
Wir übernehmen für Sie nicht nur die Erstellung des Testaments, sondern auch die Registrierung im zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer.
So kann im Todesfall Ihre letztwillige Anordnung schnell aufgefunden und nicht unterdrückt werden.
Erb- und Pflichtteilsverzichte
Durch einen Erb- und Pflichtteilsverzicht werden spätere Auseinandersetzungen um Pflichtteilsansprüche naher Verwandter im Zusammenhang mit Schenkungen geregelt.
Wir
Verlassenschaftsverfahren
In Österreich wird nach jedem Tod ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die Erben übertragen wird. Dies ist auch der Fall, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Zu Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen.
Zu diesem Gespräch sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Wir begleiten das Verfahren von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.
Besonders empfehlenswert ist ein Besuch beim Notar für Sie in folgenden Fällen:
Genauere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Natürlich muss der Notar für seine Arbeit ein Honorar ausstellen. Unser Ziel ist dabei immer ein faires, leistungsgerechtes Honorar zu stellen.
Wenn Sie unsicher sind, ob es sich lohnt einen Notar zu beauftragen, sollten Sie bedenken, dass das Honorar eines Notars in den allermeisten Fällen viel günstiger ist als ein Rechtsstreit, wenn kein Notar zu Rate gezogen wurde.
Nein, es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen es sich lohnt, sich von einem Notar beraten zu lassen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Das kommt ganz auf das Thema an, welches Sie beschäftigt. In den meisten Fällen gilt jedoch: Besser früher als später. So können Streitigkeiten und Fehlinformationen bereits im Vorfeld vermieden werden.
Diese Angst ist unbegründet. Ein Grundsatz eines Notars ist die Unparteilichkeit. Das bedeutet, ein Notar steht nie auf einer Seite. Weder auf Ihrer noch auf der Seite der/des Anderen. Der Notar steht für das Recht an sich.
Ziel ist es, stets Streitigkeiten zu vermeiden bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Nein, Termine sind sowohl per Videokonferenz als auch persönlich in unserem Büro in St. Johann möglich. Gerne richten wir uns nach Ihren Wünschen.
Für Videobesprechungen nutzen wir die Lösung Cisco Webex Meetings. Sie können damit auch ohne Registrierung an einer Videobesprechung teilnehmen (über Desktop, Handy oder Tablet).
Sollten Sie an einer Videobesprechung interessiert sein, vereinbaren Sie bitte ebenfalls telefonisch einen Termin für die Besprechung. Der Link zur Besprechung wird Ihnen daraufhin per Mail, SMS oder einem Messenger-Dienst (Signal oder Threema) zugestellt*.
* Dienste wie Whatsapp oder Facebook Messenger werden aufgrund von datenschutzrechlichen Bedenken nicht verwendet. Wir danken für Ihr Verständnis.