Hauptstrasse 41, 5600 St. Johann im Pongau

Unsere Leistungen

Wirtschaftsrecht – Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens bilden Verträge die rechtliche Grundlage jeder Firma. Egal ob sie ein Unternehmen gründen, verkaufen, kaufen oder absichern wollen – Sie stehen in jedem Fall vor einer Vielzahl rechtlicher Fragen und Verpflichtungen.

Gesellschaftsverträge

Die Gründung einer Firma geht mit vielen Chancen, aber auch mit vielen Risiken einher. Als Notar kennen wir diese besonders gut und informieren Sie gerne.

Wir übernehmen unter anderem die folgenden Aufgaben für Sie:

  • Beratung bei Fragen zur Unternehmensgründung, Stellvertretungen, Ausschüttungen, Verfremdungsschutz, steuerlichen Vor- und Nachteilen verschiedener Gesellschaftsformen uvm.
  • Prüfung bestehender Verträge auf mögliche „Schwachstellen“.
  • Verfassung und Beurkundung aller notwendigen Dokumente für die Eintragung ins Firmenbuch sowie die Vertretung im Firmenbuchverfahren
  • rechtliche Unterstützung bei Umgründungen oder Umstrukturierungen
  • Erstellung und Veränderung von Gesellschaftsverträgen

Unternehmensabsicherung/
Nachfolgeplanung

Wie im Privatbereich kann es auch im Unternehmen zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Diese können z.B. die Handlungsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder das Ableben eines Gesellschafters sein.

Für einen solchen Fall erstellen wir Vorsorgevollmachten für die Fortführung des Unternehmens, beraten und begleiten Sie in Nachfolgeprozessen und schaffen vorab die rechtliche Grundlage für die erfolgreiche Nachfolgeplanung.

Immobilienrecht – Ihr Zuhause in sicheren Händen.

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, geht es meistens um eine Menge Geld. Gerade deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall die Beratung eines Notars in Anspruch zu nehmen, um sie vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.

Kaufverträge

Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen möchten, betreuen wir Sie gerne über den gesamten Prozess von der Angebotserstellung bis hin zur Grundbucheintragung.

Dies beinhaltet z.B.

  • umfassende rechtliche Beratung sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf von Immobilien
  • erwirken sachgerechter Lösungen zwischen Käufer und Verkäufer
  • Übernahme der Treuhandfunktion
  • Erstellung aller notwendigen Verträge und Dokumente inkl. aller Nebentätigkeiten
  • Eintragung ins Grundbuch

Natürlich sind wir auch gerne bei Fragen zu Baurecht, Superädifikat oder Mietrecht (Mietverträge) für Sie da.

Kontaktieren Sie uns ebenfalls gerne, falls Sie eine Immobilie oder ein Grundstück verschenken möchten (siehe „Schenkungen und Übergaben“).

Schenkungen und Übergaben – Damit das Geschenk nicht zur Rechtskrise wird.

Wer etwas schenken will oder geschenkt bekommt, denkt anfangs oft nicht daran, wie nützlich die rechtliche Unterstützung erfahrener Juristinnen und Juristen sein kann.

Ein häufiges Beispiel für eine Schenkung oder Übergabe ist, wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übergeben möchten.

In diesem Fall sollten Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Immobilie verschenken oder übergeben möchten.

Schenkung

Schenkung bedeutet, dass Sie die Immobilie an Ihre Kinder weitergeben, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.

  • In diesem Fall klären wir Sie gerne detailliert über die Risiken und möglichen Problemfelder einer Schenkung auf,
  • zeigen Ihnen mögliche Lösungen für Ihre individuelle Situation,
  • erzielen einen Interessensausgleich zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer (z.B. Ihnen und Ihren Kindern).
  • beraten Sie ausführlich über die steuerlichen Auswirkungen und erbrechtlichen Konsequenzen einer Schenkung,
  • erstellen und beurkunden wir alle notwendigen Verträge und übernehmen alle erforderlichen Nebentätigkeiten (z.B. zur Eintragung ins Grundbuch) für Sie.

Übergabe

Bei der Übergabe hingegen wird die Immobilie auch an die Kinder übergeben, jedoch zusätzlich eine Gegenleistung vereinbart. Dies kann zum Beispiel die weitere Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht oder Ähnliches sein.

Bevor Sie sich entscheiden ob Sie eine Schenkung oder Übergabe durchführen möchten, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Möchte ich schenken oder übergeben?
  • Welche Gegenleistung möchte ich für eine Übergabe vereinbaren?
  • Gibt es weitere Familienmitglieder, die ich bedenken sollte?

Wir besprechen genau diese Themen mit Ihnen und setzen Ihren Schenkungs- oder Übergabevertrag auf.

Familienrecht – Weil niemand in die Zukunft sehen kann.

Das Familienrecht zählt zurecht zu den sensibelsten Rechtsgebieten, da es um einen höchst privaten Bereich in Ihrem Leben geht. Ziel von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen ist es, sichere Regelungen über die Aufteilung von Sachgütern, Immobilien, Gebrauchsvermögen und Ersparnissen zu erstellen.

Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen

Natürlich denken Sie am Tag Ihrer Hochzeit noch nicht an das Thema Scheidung. Doch leider können weder Sie noch wir in die Zukunft blicken und wissen, was 5, 10 oder auch 30 Jahre nach der Hochzeit passiert.

Warum also nicht schon zu Beginn der Ehe vorsorgen?

  • Im schlimmsten Fall erfolgt zwar die Scheidung, doch sie haben eine kostengünstige Lösung getroffen, welche vom Scheidungsgericht anerkannt wird und die Interessen beider Partner zusammenfasst.
  • Im besten Fall bleiben Sie glücklich verheiratet und die Vereinbarung wird nicht mehr gebraucht.


Partnerschaftsverträge

Auch für Paare ohne Heiratsurkunde kann es sehr sinnvoll sein, Vereinbarungen zu treffen für den Fall einer Trennung. Dies kann besonders wichtig sein, da hier keine gesetzlichen Regelungen zutreffen.

Adoptionsverträge

Bei einer Adoption wird Ihr adoptiertes Kind einem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir beraten Sie umfassend über die weitreichenden Rechtsfolgen sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Adoption und erstellen alle erforderlichen Urkunden.

Vorsorge für Krankheit oder Handlungsunfähigkeit – was passiert, wenn mal was passiert?

Wie viele Personen kennen Sie, die von einem unerwarteten Schicksalsschlag getroffen wurden? Schicksalsschläge sind im Normalfall nämlich genau das: unerwartet.

Vielleicht denken Sie bei „Vorsorge“ im rechtlichen Bereich als erstes an die Errichtung eines Testaments. Dabei gibt es eine Vielzahl von anderen Fällen, wo die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, für die Sie vorsorgen können.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung dient dazu, im Fall einer bestimmten Erkrankung konkrete medizinische Behandlungen ablehnen zu können. Patientenverfügungen werden immer in Kooperation mit einem Arzt (z.B. Ihrem Hausarzt) errichtet und elektronisch gespeichert. So kann jedes Krankenhaus Einsicht in Ihre Patientenverfügung nehmen und es ist somit dafür gesorgt, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollten Sie sich folgende Frage stellen:

  • Warum möchten Sie eine Patientenverfügung errichten?
  • Gibt es einen konkreten Anlass? Liegt eine konkrete Erkrankung vor?
  • Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, dass eine Vorsorgevollmacht auch eine Möglichkeit ist?

 

Vorsorgevollmachten

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst handlungsunfähig sind. Eine Handlungsunfähigkeit kann aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder auch eines Unfalles entstehen.

Existiert keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt, um sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.

Wir kümmern uns um:

  • die Konzeption, Errichtung und Beurkundung der Vollmacht
  • die Registrierung im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis und
  • die Registrierung des Wirksamwerdens der Vollmacht

In der Regel werden nachher Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit einer Spezialvollmacht ausgestattet. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will.

Erbrecht – warten Sie nicht bis zum letzten Moment mit ihrem „letzten Willen“.

Für die meisten Menschen ist es nicht leicht, sich Gedanken darüber zu machen, was im Todesfall passiert. Doch noch schwieriger wird es, wenn im Todesfall keine Regelungen vorliegen und Streitigkeiten in der Familie entstehen. Kümmern Sie sich daher am besten früh genug um Ihren letzten Willen.

Fragen die Sie sich in Bezug auf das Erbrecht stellen sollten:

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen?
  • Gibt es Dinge, die ich vorab übergeben möchte?
  • Möchte ich einzelne Erbstücke an bestimmte Personen weitergeben?

 

Testament

Testamente sind letztwillige Verfügungen, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientieren.

Wir übernehmen für Sie nicht nur die Erstellung des Testaments, sondern auch die Registrierung im zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer.

So kann im Todesfall Ihre letztwillige Anordnung schnell aufgefunden und nicht unterdrückt werden.

Erb- und Pflichtteilsverzichte

Durch einen Erb- und Pflichtteilsverzicht werden spätere Auseinandersetzungen um Pflichtteilsansprüche naher Verwandter im Zusammenhang mit Schenkungen geregelt.

Wir

  • erstellen und beurkunden die Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • registrieren diese im zentralen Testamentsregister der österreichischen Nationalrat Notariatskammer und
  • beurkunden alle Verträge des Erbrechts.

 

Verlassenschaftsverfahren

In Österreich wird nach jedem Tod ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die Erben übertragen wird. Dies ist auch der Fall, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Zu Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen.

Zu diesem Gespräch sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister)
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzenummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung

Wir begleiten das Verfahren von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.

FAQ

Besonders empfehlenswert ist ein Besuch beim Notar für Sie in folgenden Fällen:

  • Unternehmen: Bei Unternehmensfragen wie z.B. Gründung oder Auflösung einer Firma, Eintragung ins Firmenbuch, Erstellung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen usw.
  • Immobilien: Unter anderem, wenn sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, verkaufen oder verschenken möchten.
  • Schenkungen oder Übergaben: wenn Sie etwas ohne Gegenleistung verschenken oder mit Gegenleistung übergeben möchten.
  • Partnerschaft/Familie: Dies betrifft Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, aber auch Themen wie z.B. Adoption.
  • Vorsorge: um weiterhin selbstbestimmt zu sein, wenn sie ihre Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit verlieren sollten.
  • Erbschaft: Bei Fragen zu Testamenten, Erbfolgen, Schenkungsverträgen und Ähnlichem.
  • Streitvermeidung
  • Beglaubigungen

Genauere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.

Natürlich muss der Notar für seine Arbeit ein Honorar ausstellen. Unser Ziel ist dabei immer ein faires, leistungsgerechtes Honorar zu stellen.

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich lohnt einen Notar zu beauftragen, sollten Sie bedenken, dass das Honorar eines Notars in den allermeisten Fällen viel günstiger ist als ein Rechtsstreit, wenn kein Notar zu Rate gezogen wurde.

Nein, es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen es sich lohnt, sich von einem Notar beraten zu lassen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Das kommt ganz auf das Thema an, welches Sie beschäftigt. In den meisten Fällen gilt jedoch: Besser früher als später. So können Streitigkeiten und Fehlinformationen bereits im Vorfeld vermieden werden.

Diese Angst ist unbegründet. Ein Grundsatz eines Notars ist die Unparteilichkeit. Das bedeutet, ein Notar steht nie auf einer Seite. Weder auf Ihrer noch auf der Seite der/des Anderen. Der Notar steht für das Recht an sich.

Ziel ist es, stets Streitigkeiten zu vermeiden bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Nein, Termine sind sowohl per Videokonferenz als auch persönlich in unserem Büro in St. Johann möglich. Gerne richten wir uns nach Ihren Wünschen.

Für Videobesprechungen nutzen wir die Lösung Cisco Webex Meetings. Sie können damit auch ohne Registrierung an einer Videobesprechung teilnehmen (über Desktop, Handy oder Tablet).

Sollten Sie an einer Videobesprechung interessiert sein, vereinbaren Sie bitte ebenfalls telefonisch einen Termin für die Besprechung. Der Link zur Besprechung wird Ihnen daraufhin per Mail, SMS oder einem Messenger-Dienst (Signal oder Threema) zugestellt*.

* Dienste wie Whatsapp oder Facebook Messenger werden aufgrund von datenschutzrechlichen Bedenken nicht verwendet. Wir danken für Ihr Verständnis.